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Die privatärztliche Behandlung

Die privatärztliche Psychotherapie ist grundsätzlich für jeden zugänglich. Privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler können unmittelbar einen Termin vereinbaren.  

 

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen, also der Betriebs- und allgemeinen Ortskrankenkassen, ebenso der Ersatzkassen, können als Selbstzahler im Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Dies braucht die Rücksprache und Einwilligung ihrer Krankenkasse. Da es hier keine einheitlichen Regelungen gibt, ist es vor einem Behandlungstermin wichtig, sich zunächst mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und eine Zusage zur Kostenerstattung, eventuell mit einer prozentualen Selbstbeteiligung, einzuholen.

Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ - mit dem üblichen 2,3-fachen Satz.

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